Was ist die Problematik von Facebook-Fanpages und dem Facebook-Like-Button
Betreiber von Facebook-Fanpages sowie Internetbetreiber, die das Social-Plugin “Like-Button” integriert haben, sind datenschutzrechtlich verantwortlich für die unzulässigen Datenübermittlungen von ihren NutzerInnen.
Was bedeutet das genau?
Nach dem Telemediengesetzt sowie nach den Vorgaben des Bundes- bzw. Landesdatenschutzgesetzes sind diese Datenübermittlungen Dritter zu beachten und einzuhalten. Da dies aber nicht gewährleistet werden kann, da Facebook die Daten direkt weiterverarbeiten kann sind die Nutzung von Fanpages und Social-Plugins nach europäischem wie deutschem Datenschutzrecht unzulässig.
Betreiber von Facebook-Fanpages und Verwender des Like-Buttons haben sich gegenüber den Betroffenen und gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein zu verantworten, sollten sie weiterhin die Fanpages sowie Social-Plugin nutzen bzw. verwenden.
Warum sind Facebook-Fanpages oder der Social Plugin „Gefällt mir“ datenschutzwidrig?
Das Problem stellt sich wie folgt dar: Wenn ein Internetnutzer auf eine Fanpage geht oder eine Internetseite besucht, die den „Like-Button“ eingebaut hat und er diesen auch klickt, werden automatisch Daten an Facebook in Amerika übermittelt. Die Nutzer werden darüber aber nicht informiert. Neben persönlichen Angaben wie z.B. Alter und Geschlecht (von registrierten Nutzern) erfasst Facebook auch Daten um die Internetnutzung zu analysieren. Dies bedeutet, Facebook liest aus, welche Internetseiten von den Usern aufgerufen werden und daraus kann Facebook dann schließen, was die Nutzer interessiert. Hieraus können dann ausgeprägte Nutzerprofile erstellt werden.
Worin liegt der Unterschied zwischen einer Fanpage und einem Profil – bei Facebook?
Die Verantwortung bei einem Facebook-Profil liegt nicht bei dem Profilinhaber, sondern bei Facebook, während es bei einer Fanpage (diese stellen einen eigenen Inhalt dar, werden von Unternehmen betrieben, stellen Produkte oder Dienstleistungen vor) so aussieht, dass die Verantwortung (des Datenschutzes) bei dem Fanpage-Betreiber liegt und nicht bei Facebook.
Aktuelles
Aktuell kündigte Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Weichert an, dass nach Warnungen an mehrere Website-Betreiber in Schleswig-Holstein im November eine weitere Eskalation ansteht. Weichert will gegen schleswig-holteinische Firmen und Organisationen gerichtlich vorgehen, die den Facobook „Gefällt-mir“ Button in ihrem eigenen Internetauftritt eingebaut haben oder eine Facebook-Fanpage betreiben. Dies ist auf der Internetseite der Tagesschau nachzulesen.
Was kann man tun?
1. Social-Plugin „Gefällt-mir“ von der Homepage entfernen
2. Fanpage „ausschalten“ lassen (wenn ggf. auch nur vorübergehend, bis eine Einigung erreicht ist)
3. Nach einem Klick auf den “Gefällt-mir”-Button eine zusätzliche Seite auf der eigenen Homepage integrieren, in der auf die Datenweitergabe hingewiesen wird und die vom Nutzer bestätigt werden muss
